Deutsches Bundeskartellamt verhängt Bussgeld – Bell weist Vorwürfe zurück und wird Einspruch einlegen

15.07.2014, Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

In einem Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die ehemaligen ZIMBO Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG und Abraham GmbH ermittelt und gegen die Bell Deutschland Holding GmbH, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der Bell AG, ein hohes Bussgeld verhängt. Bell betrachtet diesen Bussgeldbescheid als ungerechtfertigt und wird sich dagegen umfassend verteidigen.

Im Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung in der deutschen Wurstwarenindustrie hat das Bundeskartellamt gegen das deutsche Bell-Tochterunternehmen ein Bussgeld in Höhe von rund 100 Mio Euro verhängt. Bell nimmt die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Kenntnis, weist aber die zugrunde liegenden Vorwürfe entschieden zurück. Der ergangene Bussgeldbescheid ist sachlich falsch und rechtlich verfehlt, die Bussgeldhöhe zudem in einer margenschwachen Industrie gänzlich unverhältnismäßig. Überdies beziehen sich die Vorwürfe auf einen Zeitraum vor der Übernahme der ZIMBO Fleisch- und Wurstwaren GmbH und der Abraham GmbH durch die Bell AG. Bell wird den Bussgeldbescheid daher vor Gericht angreifen und seine Aufhebung verfolgen. Die endgültige gerichtliche Klärung dieses Vorgangs wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird Bell bei jeweils neuen Erkenntnissen Stellung nehmen.

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